🛂 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 2026-07-10

Aufenthalt in Spanien nach der Golden Visa: Alternativen 2026

Die Golden Visa endete am 3. April 2025. Wir erklären Digital-Nomad-Visum, Nicht-Erwerbsvisum, Beckham-Gesetz und Steueransässigkeit.

Aufenthalt in Spanien nach der Golden Visa: Alternativen 2026

Die Golden Visa Spaniens endete am 3. April 2025 — ein Immobilienkauf gewährt keinen Aufenthaltstitel mehr. Es gibt jedoch tragfähige Alternativen.

Was geschah mit der Golden Visa

Seit 2013 gab ein Kauf ab 500.000 € einen Investoren-Aufenthaltstitel. Wegen des Drucks auf den Wohnungsmarkt werden seit dem 3. April 2025 keine neuen Anträge über die Investitionsroute angenommen. Nichtansässige können weiterhin Eigentum besitzen (siehe Nichtansässigen-Ratgeber) — nur der Kauf führt nicht mehr automatisch zum Aufenthalt.

Die Alternativen

Visum / RegimeFür wenKernvoraussetzung
Digital-Nomad-VisumRemote-ArbeitendeEinkommen von ausländischen Kunden
Nicht-Erwerbsvisum (NLV)Rentner, passiv Finanziertepassives Einkommen, keine Arbeit in Spanien
HochqualifizierteAnstellung in ES/Intl.-FirmaJobangebot
Beckham-Gesetzneue Steueransässigepauschal 24 % auf ES-Einkommen

Das Digital-Nomad-Visum ist die populärste Alternative und wird oft mit dem Beckham-Gesetz kombiniert (siehe Steuer-Ratgeber). Das Nicht-Erwerbsvisum eignet sich für Rentner mit passivem Einkommen.

Können Briten noch Aufenthalt bekommen?

Ja. Seit dem Brexit sind Briten Drittstaatsangehörige, können aber über NLV, Digital-Nomad-Visum, Arbeitserlaubnisse, Familiennachzug oder Studium Aufenthalt erhalten. Die 90/180-Regel (90 Tage je 180 im Schengenraum) bleibt für Touristen bestehen; das kommende ETIAS ändert dieses Limit nicht.

Route wählen

  • Remote-Arbeit → Digital-Nomad-Visum (+ ggf. Beckham).
  • Passives Einkommen / Rente → Nicht-Erwerbsvisum.
  • Nur investieren → Eigentum ohne Aufenthalt; Nichtansässigen-Steuern, ggf. vermieten (siehe Mietregeln).

Nächste Schritte

Immobilie und Aufenthalt sind jetzt entkoppelt. Wählen Sie zuerst die Visa-Route und parallel ein Objekt aus Neubauten und Regionen. Für Ihren Fall senden Sie eine Anfrage.

Häufige Fragen

Was ersetzt das Golden Visa in Spanien?

Es gibt keinen einzelnen Ersatz. Die wichtigsten Wege sind jetzt das Digital-Nomad-Visum (für Remote-Arbeitende und Freelancer), das Non-Lucrative-Visum (für Personen mit passivem Einkommen, die in Spanien nicht arbeiten werden), die Genehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte sowie der Unternehmer-Weg. Der Immobilienkauf allein verleiht kein Aufenthaltsrecht mehr.

Können Briten weiterhin eine spanische Aufenthaltsgenehmigung erhalten?

Ja. Seit dem Brexit sind britische Staatsbürger Drittstaatsangehörige, können aber weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten — über das Non-Lucrative-Visum, das Digital-Nomad-Visum, eine Arbeits- oder Hochqualifizierten-Genehmigung, Familienzusammenführung oder ein Studium. Die Schließung des Golden Visa am 3. April 2025 hat nur den reinen Investitionsweg beseitigt.

Wird Spanien die 90-Tage-Regel für Briten abschaffen?

Derzeit nicht. Britische Besucher bleiben im Schengen-Raum auf 90 Tage innerhalb jedes 180-Tage-Zeitraums beschränkt. Wer länger bleiben möchte, braucht ein Aufenthaltsvisum (z. B. Non-Lucrative oder Digital Nomad). Die kommende EU-Reisegenehmigung ETIAS ändert nichts an der 90/180-Grenze.

Was ist 2025 das günstigste Golden Visa in Europa?

Nach dem Ende des spanischen Programms wird als günstigste Investitions-Aufenthaltsgenehmigung in Europa häufig Lettland genannt (ab rund €50.000), während Griechenland und andere Länder mit höheren Schwellen beliebt bleiben. Wenn Ihr Ziel speziell Spanien ist, konzentrieren Sie sich auf das Digital-Nomad- oder das Non-Lucrative-Visum statt auf ein Investitionsprogramm.

Verleiht der Immobilienkauf in Spanien 2025 ein Aufenthaltsrecht?

Nein. Seit der Schließung des Golden Visa am 3. April 2025 verleiht der Immobilienkauf — zu welchem Preis auch immer — kein Aufenthaltsrecht mehr. Sie können die Immobilie weiterhin besitzen und im Rahmen der Schengen-Grenze von 90/180 Tagen nutzen, und das Eigentum stützt Anträge wie das Non-Lucrative-Visum, indem es Unterkunft und Bindungen an das Land nachweist.

Welches Einkommen braucht man für das Non-Lucrative-Visum?

Der Richtwert sind 400% des IPREM-Index für den Hauptantragsteller — nach den Werten von 2025 rund €2.400 pro Monat (etwa €28.800 im Jahr) — plus 100% des IPREM für jedes Familienmitglied. Das Einkommen muss passiv sein (Renten, Mieten, Dividenden): Arbeiten in Spanien erlaubt dieses Visum nicht.

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